Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Hamburg Tourismus GmbH ist bemüht, ihre Website https://openmouth.hamburg im Einklang mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) sowie im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) und der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website openmouth.hamburg.
Die Hamburg Tourismus GmbH setzt sich kontinuierlich für die digitale Barrierefreiheit ihrer Online-Angebote ein und verfolgt das Ziel, die Website im Einklang mit den gesetzlichen Anforderungen sowie den Bedürfnissen aller Nutzergruppen barrierefrei und inklusiv zu gestalten.
Darüber hinaus befindet sich die Website in einem fortlaufenden Verbesserungsprozess. Die Hamburg Tourismus GmbH überprüft und optimiert ihre digitalen Inhalte regelmäßig und strebt auch künftig eine möglichst umfassende Barrierefreiheit nach den Maßgaben, Normen und Gesetzen an.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Umsetzung aller Anforderungen ist sukzessiv über die folgenden Monate geplant.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
i. Die folgenden Inhalte/Funktionen der Website sind mit einzelnen Erfolgskriterien der europäischen harmonisierten Norm EN 301549 (auf Basis der WCAG 2.1) derzeit nicht vollständig vereinbar:
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Bilder eines Textes (WCAG 1.4.5):
Teilweise werden auf der Website Bilder mit nicht barrierefreiem Text verwendet, insbesondere solches Bildmaterial, das durch externe Partner zur Verfügung gestellt wurde. Eine vollständige Umsetzung in textlicher Form ist aus wirtschaftlichen Gründen derzeit nicht in allen Fällen möglich. In diesen Fällen sind alternative Textbeschreibungen (Alt-Texte) hinterlegt, die den im Bild eingebetteten Text aufnehmen.
Zudem sind Buttons in Einzelfällen und auf tieferliegenden Seiten noch leer oder enthalten keinen beschreibenden Text bzw. einige Formularfelder besitzen noch keine korrekt zugeordnete Textbeschriftung. Die Lücken werden fortwährend identifiziert und behoben.
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Nicht – Text – Inhalt (WCAG 1.1.1):
Alternativtexte (Alt-Texte) sind grundsätzlich hinterlegt. Aufgrund technischer Umstellungen kann es in Einzelfällen zu fehlenden oder redundanten Alternativtexten kommen. Etwaige Lücken werden laufend identifiziert und unverzüglich korrigiert.
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Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache und Leichter Sprache (HmbBITVO § 4):
Die Bereitstellung der Informationen in Leichter Sprache sowie Deutscher Gebärdensprache befindet sich in der Umsetzung. Die Inhalte in Leichter Sprache werden bis Ende Oktober 2025 bereitgestellt. Die Gebärdensprachinhalte befinden sich in fortlaufender Produktion und werden schrittweise ergänzt.
ii. Die folgenden Inhalte/Funktionen sind derzeit auf Grund einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich gestaltet:
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PDF- Dokumente:
Nicht alle auf der Website bereitgestellten PDF-Dokumente sind barrierefrei gestaltet. Die wichtigsten Informationen aus diesen Dokumenten sind jedoch grundsätzlich auch in barrierefreier HTML-Form auf der Website zugänglich.
Neu erstellte PDF-Dateien für Endkunden werden fortan barrierefrei erstellt. Eine vollständige Umstellung der PDF-Dokumente für Geschäftskunden wird derzeit nicht angestrebt.
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Überschriften und Beschriftungen (Labels) (WCAG 2.4.6) & Info und Beziehungen (WCAG 1.3.1):
Auf einigen Webseiten ist die korrekte semantische Reihenfolge der HTML-Überschriften (z. B. H1–H6) derzeit nicht vollständig gewährleistet. Dies betrifft insbesondere tieferliegende Seiten und Inhalte außerhalb der Hauptnavigation. Die Umsetzung einer technischen Optimierung für Seiten, die direkt aus der Navigation erreichbar sind, erfolgt derzeit priorisiert. Eine sukzessive Korrektur der übrigen Seiten erfolgt im Rahmen technischer Weiterentwicklungen.
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 20.06.2025 erstellt und zuletzt am 26.06.2025 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie gerne unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter barrierefreiheit@hamburg-tourismus.de an.
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA) Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg